4.11.2015
von RA Andreas Schwartmann
Sehr geehrte Anwälte es gibt ja im Notfall das Recht zur Selbsthilfe (§ 229 BGB) Gilt das auch, wenn eine Räumungsklage zu lange dauert, man dem Mieter also zuvor nach § 543 BGB kündigt, weil er im alkoholisierten Zustand das Haus droht abzubrennen ( durch Absicht oder Unachtsamkeit) Beispie ...