Im Notfall Recht zur Selbsthilfe ?
vom 4.11.2015
57 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Sehr geehrte Anwälte es gibt ja im Notfall das Recht zur Selbsthilfe (§ 229 BGB) Gilt das auch, wenn eine Räumungsklage zu lange dauert, man dem Mieter also zuvor nach § 543 BGB kündigt, weil er im alkoholisierten Zustand das Haus droht abzubrennen ( durch Absicht oder Unachtsamkeit) Beispiel : Wenn man als Vermieter merkt, dass es in der Wohnung des betroffenen anfängt nach Rauch zu riech ...