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Kurzfristige Ankündigung einer Prüfung EILT

20. Oktober 2024 17:04 |
Preis: 35,00 € |

Generelle Themen


Beantwortet von

Guten Tag.

Ich studiere derzeit an einer Hochschule (HS für öfftl. Verwaltung in BW). Nun ist es so dass an dieser HS die Wiederholungsprüfung (Zweitversuch) eines Moduls aufgrund eines Feueralarms abgebrochen werden musste. Uns wurde im Nachgang per Email mitgeteilt dass diese noch im Oktober wiederholt würde, genauere Infos würden rechtzeitig bekannt gegeben.

Nun erfuhr ich am Freitag (18. Okt) von Mitstudierenden DURCH ZUFALL dass diese Prüfung am Montag (21. Okt) geschrieben wird. Da ich vom Prüfungsamt keine Email diesbezüglich erhalten hatte, rief ich dort an um nachzufragen. Mir wurde am Telefon gesagt dass man sich nicht erklären könne warum man mir diese Email nicht geschickt hätte, die übrigen Studenten wurden bereits am 11. Okt. per Email informiert.

Nun meine Frage: Bin ich unter diesen Umständen verpflichtet an dieser Klausur teilzunehmen? Und falls nicht wie begründe ich dies ohne dass die Prüfung als "nicht bestanden" gilt?
Mir bleiben nur 3 Tage mich vorzubereiten und diese fallen ausgerechnet an einem Wochenende wo es bei uns zuhause ohnehin recht unruhig ist weil alle zuhause sind.

Einen Blick in die Prüfungsordnung habe ich bereits geworfen, konnte dort aber zu Ankündigungsfristen nichts finden, was daran liegen mag dass die regulären Prüfungstermine weit im voraus festgelegt werden.

Besten Dank für Ihre Einschätzung!

21. Oktober 2024 | 19:10

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

In Ihrer Situation scheint es, dass die Hochschule eine organisatorische Pflicht verletzt hat, indem sie Ihnen die Information über den Prüfungstermin nicht rechtzeitig mitgeteilt hat.

Da Sie keine E-Mail erhalten haben, obwohl dies für die anderen Studierenden der Fall war, könnte dies als ein Versäumnis der Hochschule gewertet werden.


2.

Da in der Prüfungsordnung keine spezifischen Ankündigungsfristen für Wiederholungsprüfungen festgelegt sind, könnte man argumentieren, dass die Hochschule dennoch eine angemessene Frist zur Vorbereitung gewährleisten muss.

Die Tatsache, dass Sie nur drei Tage vor der Prüfung durch Zufall von dem Termin erfahren haben, könnte als unangemessen betrachtet werden.


3.

Sie sollten das Prüfungsamt schriftlich darüber informieren, dass Sie die Information über den Prüfungstermin nicht erhalten haben und dass Ihnen dadurch eine angemessene Vorbereitung nicht möglich war. Bitten Sie um einen neuen Termin oder um eine Lösung, die es Ihnen ermöglicht, die Prüfung unter fairen Bedingungen abzulegen.


4.

Es wäre ratsam, alle Kommunikationen schriftlich zu dokumentieren, um im Falle eines späteren Einspruchs Beweise vorlegen zu können. Da die Hochschule den Fehler eingeräumt hat, könnte dies Ihre Position stärken, dass die Prüfung nicht als "nicht bestanden" gewertet werden sollte, wenn Sie nicht teilnehmen.



Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


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