Sehr geehrte(r) Fragensteller(in).
Aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Sofern der Schuldner nicht mehr greifbar ist, keine verwertbaren Vermögensgegenstände vorhanden, so ist der Titel leider in der Tat nur noch für den Bilderrahmen gut.
Unter Umständen können Sie Ihre Forderung an jemand anderen, gegen eine Zahlung, abtreten. Es soll Inkassofirmen geben, die derartige Forderungen „aufkaufen“.
Ich hoffe Ihre Fragen zufrieden stellend beantwortet zu haben.
Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.
Bitte beachten Sie, dass die Antwort auf Ihren Angaben beruht und sich die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes nur bei Kenntnis aller Details der Sache vollumfänglich und sicher treffen lässt.
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas M. Boukai
- Rechtsanwalt -
Antwort
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