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Insolvenzgutachter stellt das Gutachten nicht aus

13. April 2025 12:24 |
Preis: 30,00 € |

Generelle Themen


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wir haben einen Insolvenzantrag Juni 2024 für unsere GmbH gestellt. Der Gutachter wurde uns zugeteilt und der Termin hat stattgefunden. Da wir komplett Zahlungsunfähig sind und auch privat in die Insolvenz gehen werden. Haben wir dies aufgrund unserer Finanziellen Lage mittgeteilt. Der Gutachter hat von uns 4000€ verlangt, diese sollten wir in Bar oder auf ein Konto was er uns nennen wollte überweisen, damit er das ganze beim Gericht eröffnen kann. Wir haben Ihm gesagt, das wir keine Mittel dafür haben. Er meinte wir sollen uns das von verwanden leihen, so wie das üblich ist.

Wir haben dies abgelehnt. Telefonisch bekommen wir ihn nicht mehr ans telefon und einmal ging er dran und hat uns angepappt, das wir ihm den Privatinsolvenzantrag zusenden sollen, weil er sonst gar nichts macht. Wir haben ihn diesem mach eröffnung zugesandt. Leider warten wir weiterhin seit einem halben Jahr und nichts passiert. Wir haben sogar im Gericht angerufen, dieser sagen das der Gutachter immer eine Fristverlängerung beantragt und ermittelt.

Ist das alles so rechtens? Wir brauchen leider hilfe diesbezüglich, da ich auch mit dieser GmbH abschließen möchte und meine Existenz endlich psychologisch neu beginnen möchte.

Laut meinen Informationen ist ein gerichtlicher Gutachter immer neutral nur mir scheint das leider nicht so der fall zu sein.

Vielen dank vorab für Ihre Hilfe.

14. April 2025 | 14:04

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Hier meine rechtliche Einschätzung zur Situation mit dem Gutachter im Insolvenzverfahren:

Ihre Schilderung wirft einige Fragen zur ordnungsgemäßen Durchführung des Insolvenzverfahrens und zur Rolle des Gutachters auf. Ich werde die relevanten Punkte basierend auf den bereitgestellten Informationen aus den Dokumenten analysieren.

- Rolle des Gutachters im Insolvenzverfahren
Gemäß den Informationen aus dem Kontext wird auf den Insolvenzantrag hin ein Sachverständiger oder vorläufiger Insolvenzverwalter vom Insolvenzgericht bestellt. Dieser soll alle Umstände ermitteln, die für das Insolvenzverfahren maßgebend sind, und entsprechende Sicherungsmaßnahmen ergreifen. Es ist nicht üblich, dass der Gutachter von Ihnen persönlich Geld verlangt, um das Verfahren zu eröffnen. Die Kosten für das Gutachten und die Gerichtskosten sind normalerweise Teil des Insolvenzverfahrens und werden nicht direkt vom Antragsteller in bar oder auf ein privates Konto des Gutachters überwiesen.

- Verhalten des Gutachters
Das Verhalten des Gutachters, wie Sie es beschreiben, wirft ernsthafte Zweifel an seiner Neutralität und Professionalität auf. Ein Gutachter sollte neutral agieren und nicht persönliche Zahlungen verlangen. Wenn der Gutachter Fristverlängerungen beantragt und keine Fortschritte macht, könnte dies auf eine ineffiziente Bearbeitung des Verfahrens hinweisen.

- Mögliche Schritte

Dienstaufsichtsbeschwerde: Es besteht die Möglichkeit, eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen, wenn eine Untätigkeit oder eine zu lange Bearbeitungsdauer vorliegt. Dies könnte jedoch zu weiteren Verzögerungen führen.

Prüfung der Rechtmäßigkeit der Forderungen des Gutachters: Es wäre ratsam, die Forderungen des Gutachters auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Ein Gutachter sollte keine persönlichen Zahlungen verlangen, und solche Forderungen könnten unzulässig sein.

Kontaktaufnahme mit dem Insolvenzgericht: Da das Gericht bereits informiert ist, dass der Gutachter Fristverlängerungen beantragt, könnte eine direkte Anfrage beim Gericht über den Stand des Verfahrens und die Rechtmäßigkeit der Handlungen des Gutachters hilfreich sein.

Fazit:
Es scheint, dass das Verhalten des Gutachters nicht den üblichen Verfahren entspricht. Eine Überprüfung seiner Handlungen und eine offizielle Beschwerde könnten notwendig sein, um das Verfahren ordnungsgemäß fortzusetzen. Es ist wichtig, dass das Insolvenzverfahren transparent und fair durchgeführt wird, um Ihnen die Möglichkeit zu geben, Ihre finanzielle Situation zu klären und neu zu beginnen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

Rückfrage vom Fragesteller 14. April 2025 | 14:27

Herzlichen dank! Nach unserer Einschätzung ist es so, das er unbedingt bei Gericht das Verfahren eröffnen möchte damit er dann zusätzlich Geld verdient, seine Forderung ist nach unserem Wissen gerechtfertigt, da wir die GmbH nur mit 12.500€ Eigenkapital gegründet haben und er nun die restlichen 12.500€ einfordern konnte. Dies würde jedoch in unsere Privatinsolvenz Masse fallen. Er wollte nach seiner Aussage mit den 4000€ für 2200€ die Gerichtskosten zahlen und den Rest für sein Gutachten ,,einstecken". Leider ist dies keine Neutralität, da er uns auch gedroht hat, intensiv zu ermitteln und so uns Strafrechtlich zu belangen. Leider Zweifel ich an seiner Neutralität und denke das ich damit benachteiligt werde. Da wir mit einem ,,Mangels masse abgelehnt" gerechnet hatten.

Wir haben aber auch Angst Ihn zu provozieren durch unsere Briefbeschwerde beim Amtsgericht. Können wir so einen Schreiben einfach an das Amtsgericht mit unserem Aktenzeichen stellen?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 14. April 2025 | 16:10

Sehr geehrter Fragesteller,

danke für Ihre Rückmeldung, jetzt kann ich das noch besser nachvollziehen, was den Gutachter betrifft.
Richtig, eine Neutralität kann ich unter diesen Umständen auch nicht mehr erkennen.
Sein Vorgehen halte ich für durchaus angreifbar.

Das sollten Sie dem Gericht schreiben.

Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

ANTWORT VON

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