Mietminderung: Vermieter kündigt wegen Zahlungsverzug
vom 19.12.2012
35 €
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe folgende Fragen: 1) Ich zahle zehn Prozent meiner Wohnraummiete unter Vorbehalt. Kann ich selbst jederzeit eine Aufrechnung des aufgelaufenen Betrages mit der künftigen Monatsmiete erklären, oder bedarf es dazu eines Gerichtsurteils? 2) Der Vermieter kündigt einen Mietvertrag nach § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB (Zahlungsverzug Miete), der Mieter zahlt darau ...