Betriebskostenabrechnung: umlegbare Kosten?
vom 8.6.2008
35 €
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Liedtke / Göttingen
Sehr geehrter Ansprechpartner, ich bitte um folgende Aufklärung (11 Wo. im Wohnungseigentum) Im Mietvertrag (H.u.Gr.)wurde u.d. Pkt. "Betriebskosten" angegeben:"Lt. Verwalterabrechnung" und Hinweis auf "Sonstige Betriebskosten gem. Betriebskostenverordnung" im Anhang. Unter "Sonstige Vereinbarungen" habe ich lt. Empfehlung eingesetzt: da ...