Beschlussanfechtung Eigentümerversammlung
vom 15.12.2012
40 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Raphael Fork / Dortmund
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe u.a. eine Frage zu folgendem Auszug aus dem Gesetzestext: "Die Beschlussanfechtung muss binnen eines Monats seit Beschlussfassung gerichtlich geltend gemacht werden (§ 46 WEG)." Gilt diese Voraussetzung in allen Fällen oder gibt es Ausnahmen? Unsere Eigentümergemeinschaft besteht aus 3 Parteien, wovon 1 Partei im Jahr 2011 eigenmächtig die Hofein ...