Mündliche Absprache bzgl Renovierung anders als Mietvertrag
vom 16.3.2014
51 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Guten Tag, ich habe im August letzten Jahres eine Wohnung bezogen. Dabei habe ich den Mietvertrag unterschrieben, in dessen Anlage folgende Klausel zu finden ist: "Die Wohnung ist renoviert: Wände Rauhfaser weiss, Türzagen Türen, Heizungen und Heizungsrohre weiss gestrichen. Die Wohnung ist im gleichen Zustand - das heißt neu renoviert, gestrichen und gereinigt an den Vermieter zurückzugeben"
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