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Rauchen im Freien

7. März 2025 10:47 |
Preis: 52,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Als Vermieter einer Ausbildungsstätte für Pflegekräfte gibt es folgendes Problem. In den Pausen, mittags stellen sich die Schüler im öffentlichen Raum (Gehweg) vor die Schule und rauchen. Im 2. OG wohnt eine Gegnerin des Rauchens und beschwert sich permanent über angebliche Belästigungen durch Gerüche. Sie verlangt, dass die Raucher auf die gegenüberrliegende Straßenseite gehen und dort rauchen. Das mag bei gutem Wetter noch angehen, aber ansonsten bleiben die Raucher eben unter einem Vordach stehen. Sie nehmen einen gemeinsamen Standaschenbecher mit, damit keine Kippen liegen bleiben und sind nach zehn Minuten wieder in der Schule. Je nach Schultag ist das dann ein bis zwei Mal der Fall.
Ständig liegt uns die Hausverwaltung in den Ohren, aber was kann ich tun?

7. März 2025 | 11:29

Antwort

von


(2334)
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


In Ihrer Situation als Vermieter einer Ausbildungsstätte für Pflegekräfte, bei der sich Schüler im öffentlichen Raum vor der Schule zum Rauchen aufhalten, gibt es einige rechtliche Überlegungen und mögliche Schritte, die Sie in Betracht ziehen können:


1.

Öffentlicher Raum und Rauchverbot:

Da die Schüler im öffentlichen Raum rauchen, ist es wichtig zu prüfen, ob es in Ihrer Gemeinde spezifische Regelungen oder Verordnungen gibt, die das Rauchen an bestimmten Orten verbieten.

In vielen Städten gibt es beispielsweise Rauchverbote in der Nähe von Schulen oder öffentlichen Gebäuden. Wenn solche Regelungen existieren, sollten Sie die Schüler darauf hinweisen und gegebenenfalls alternative Raucherbereiche vorschlagen.


2.

Hausordnung und Mietvertrag:

Überprüfen Sie die Hausordnung und den Mietvertrag der Ausbildungsstätte. Wenn dort Regelungen zum Rauchen enthalten sind, sollten diese beachtet und durchgesetzt werden.

Falls keine spezifischen Regelungen existieren, könnte es sinnvoll sein, in Absprache mit der Hausverwaltung und den Mietern klare Regeln zu formulieren.


3.

Kommunikation mit der Nachbarin:

Ein offenes Gespräch mit der Nachbarin könnte helfen, die Situation zu entschärfen.

Erklären Sie die Maßnahmen, die bereits getroffen wurden (z.B. Nutzung eines Standaschenbechers) und bieten Sie an, gemeinsam nach einer Lösung zu suchen, die für alle akzeptabel ist.


4.

Praktische Maßnahmen:

Sie könnten in Erwägung ziehen, einen alternativen Raucherbereich auf dem Schulgelände einzurichten, der weiter von den Wohnbereichen entfernt ist. Dies könnte helfen, die Belästigung durch Rauchgeruch zu minimieren.


5.

Rechtliche Schritte:

Wenn die Nachbarin weiterhin auf einer Verlagerung der Raucher besteht und dies zu Konflikten führt, könnte es notwendig sein, rechtlichen Rat einzuholen, um die Rechte und Pflichten aller Beteiligten zu klären.

Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass die Nachbarin einen rechtlichen Anspruch darauf hat, dass die Raucher auf die gegenüberliegende Straßenseite wechseln, solange keine spezifischen Regelungen verletzt werden.


6.

Insgesamt ist es wichtig, eine Balance zwischen den Rechten der Schüler, im öffentlichen Raum zu rauchen, und den berechtigten Interessen der Nachbarin an einer rauchfreien Umgebung zu finden. Ein kooperativer Ansatz und klare Kommunikation können oft helfen, solche Konflikte zu lösen.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

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