BAföG-Datenabgleich rechtmäßig?
vom 12.4.2005
20 €
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Guten Abend, ich bin ein ehemaliger BAföG-Bezieher. Bei einem automatisierten Datenabgleich des BAföG-Amtes mit dem Bundesamt für Finanzen ist aufgefallen, daß im Jahre 2001 meine Zinseinkünfte auf ein Vermögen schließen ließen, das über dem für eine BAföG-Antragstellung zulässigen Freibetrag liegt. In der Folge davon mußte ich mein gesamtes Vermögen offenlegen und die kompletten Geldleistungen ...