Baugehnemigung für Nutzungsänderung möchte ich nicht durchführen
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Die Baugenehmigung ist betitelt auf: Nutzungsänderung von Ladenraum und Wohnung im Erdgeschoß zu einem Friseursalon. ... Kann ich die ursprüngliche Nutzung - zunächst die Wohnung in den ausgewiesenen Wohnräumen wieder aufnehmen (ohne Auflagen). ... Bauamt, auch wenn die Nutzung illegal eine Gewerbe war?