Rechnung / Mahnbescheid
beantwortet von
Rechtsanwalt Bernhard Schulte / Frechen
Hallo, ist eine Mahnungbescheid Parallel zur (fas zu spät) gestellten Rechnung gültig? Bzw. ist auch nur ein Mahnbescheid ohne der Rechnung gültig damit die Verjährung nicht eintritt- es wird davon ausgegangen das der Schuldner die Rechnung ignoriert u von der Verjährung gebrauch machen will.