Sehr geehrte (r) Fragesteller (in),
aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben möchte ich Ihre Frage, wie folgt, beantworten.
Sie sollten der Forderung insgesamt und fristgemäß widersprechen. Allerdings müssten Sie dann damit rechnen, dass die Gegengseite die Forderung im sogenannten "streitigen Verfahren" (nicht anderes als das normale Klageverfahren) weiter betreibt. Ob das tatsächlich nach Ihrem Widerspruch betrieben wird, bliebe abzuwarten. In diesem Verfahren können Sie dann noch sämtliche Ihrer Einwände (z.B. die des nicht erfüllten Vertrages) geltend machen. Die Kosten des Verfahrens trägt dann derjenige, der unterliegt.
Auch bei einem Teilwiderspruch und gleichzeitiger Zahlung des akzeptierten Betrages, bleibt das Risiko, dass die Gegenseite für die verbleibende Forderung das streitige Verfahren weiterbetreibt. Das Kostenrisiko bleibt hier ungefähr gleich, da der Gegenstandswert von lediglich 250 EUR unter der 1. Gebührenstufe von 500 EUR (zur Berechnung der Verfahrenskosten) liegt.
Wenn Sie ein Gerichtsverfahren und etwaigen weiteren Kosten hierzu scheuen, bleibt Ihnen nur als Alternative, den Betrag aus dem Mahnbescheid zu bezahlen und vorsorglich zudem Widerspruch gegen den Mahnbescheid einzulegen, damit die Gegenseite - obwohl Sie bezahlt haben - keinen Vollstreckungsbescheid beantragen kann.
Hoffentlich konnte ich Ihnen weiterhelfen. Über eine positive Bewertung von z.B. 5 Sternen würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt
Antwort
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