Meinen Fragen liegt folgender Sachverhalt zu Grunde, wobei die wichtigsten Eckdaten stichpunktartig aufgelistet sind: Firma: Rechtsform: GmbH Anzahl Mitarbeiter: 24 Branche: IT-Beratung Anmeldung vorläufige Insolvenz: Juni 2012 Firma wird seitdem vom vorläufigen Insolvenzverwalter geführt hat am 30.07.2012 insgesamt vier Mitarbeitern gekündigt Mitarbeiter (Arbeitnehmer): Firmenzugehörigkeit: 13 Jahre Tätigkeit: IT-Berater Kündigungsfrist: 4 Wochen zum Quartal Urlaubsansprüche: 50 Tage Kündigung erhalten: am 30.07.2012 zum 28.02.2013 (fristgerecht) Inhalt der Kündigung: unwiderrufliche sofortige Freistellung unter Anrechnung der Urlaubsansprüche, Abfindung wurde nicht gezahlt, keine Angabe von Kündigungsgründen Gehaltszahlung: letzte Zahlung vom Arbeitgeber erfolgt Mai 2012 Insolvenzgeld: Zahlung erfolgt für Juni, Juli, August von einer Bank (Insolvenzausfallgeldvorfinanzierung, da Zustimmung vom Arbeitsamt über Zahlung des Insolvenzgeldes) Es werden voraussichtlich Firmenteile mit einem Asset Deal bis zum 31.08.2012 an einen Kaufinteressenten veräußert. ... Hat es einen Einfluss auf meine Gehaltszahlungen, wenn für die nicht im Rahmen des Asset Deals verkauften Anteile der Firma im September Insolvenz angemeldet werden würde?