Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich möchte diese anhand des geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes im Rahmen dieser Erstberatung wie folgt beantworten:
Im Falle einer vorzeitigen Kreditkündigung ist die Bank tatsächlich berechtigt, dies der Schufa zu melden und einen entsprechenden Negativeintrag zu Lasten des Darlehensnehmers eintragen zu lassen, dies ist leider im Grunde auch gängige Bankenpraxis. Dessen Löschung bei der Schufa erfolgt dann in der Regel erst drei Jahre nach vollständiger Befriedigung der Kreditlinie. Dabei kommt es auch nicht darauf an, ob dies verhältnismäßig ist oder nur Ihr Mann insolvent geworden ist. Maßgeblich ist und bleibt in diesem Zusammenhang einzig und allein, dass der zugrunde liegende Darlehensvertrag letztlich nicht mehr ordnungsgemäß erfüllt wurde. Solange allerdings der Kredit von Ihnen – unabhängig von der Tatsache, dass Ihr Mann gleichzeitig weiterer Darlehensnehmer ist – weiterhin regelmäßig wie vereinbart zurückgezahlt wird, steht der Bank ein solches Kündigungsrecht jedenfalls vor Einleitung eines Insolvenzverfahrens gegen Ihren Mann noch nicht zu. Daher sollte Ihr Mann soweit möglich mit der Durchführung der Insolvenz bzw. der Information hierzu gegenüber der Bank zumindest solange warten, bis Sie wie gewünscht den Kredit allein übernehmen können oder aber wie auch geplant eine Umschuldung erfolgen kann. Dies bleibt allerdings Verhandlungssache, da die Bank einer vorzeitigen Kreditablöse durch Umschuldung nicht zwingend zustimmen muss und daher wie bei Ihnen auch erfolgt, dies von weiteren Bedingungen abhängig machen kann. Das Verhalten der Bank, diese Übernahme von der Ausgleichung eines anderen Dispositionskredites abhängig zu machen, ist zwar nicht unbedingt als seriös zu bezeichnen, jedoch in rechtlicher Hinsicht jedenfalls möglich, da diese eben zu einer Zustimmung hinsichtlich einer Umschuldung oder anderweitigen Übernahme des Kredites vor Ablauf der vereinbarten Darlehenslaufzeit grundsätzlich nicht verpflichtet ist und diese daher von vorgegebenen Bedingungen abhängig machen kann. Anderenfalls könnte die Bank bei einer Umschuldung schließlich auch für die damit verbundene vorzeitige Kreditablöse so oder so eine Vorfälligkeitsentschädigung als Schadensersatz beanspruchen. Letztlich sollte aber bei weiteren Verhandlungen mit der Bank noch eine Lösung möglich sein, denn im Rahmen einer Kündigung durch die Bank würde aller Voraussicht nach auch diese erst einmal auf Ihren Forderungen sitzen bleiben, woran diese naturgemäß ebenfalls kein Interesse haben dürfte.
Ich bedaure, Ihnen keine positivere Antwort geben zu können, hoffe jedoch, Ihnen mit den obigen Ausführungen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Joschko
Rechtsanwalt
Hinweis: Diese Plattform kann eine Rechtsprüfung nicht ersetzen und leisten. Wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail an mich, wenn Sie eine weitergehende Prüfung und Kommunikation wünschen. Hier kann nur eine erste Einschätzung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts gegeben werden.