Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Der Bausparvertrag ist grundsätzlich unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist kündbar. In der Regel sehen Bausparverträge eine Kündigungsfrist von drei Monaten vor. Bei einer sofortigen Kündigung des Bausparvertrages fällt in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung an, deren Höhe Sie erfragen sollte. Diese kann 1 % pro Bausparsumme pro Monat betragen, so dass sich unter Umständen eine sofortige Kündigung nicht lohnt.
2. Bei einer Kündigung des Bausparvertrages verlieren Sie den Anspruch auf eine Darlehensgewährung. Auch wird die Abschlussgebühr bei Zustandekommen des Bauspardarlehens nicht erstattet. Soweit Sie staatliche Förderung in Form der Wohnungsbauprämie erhalten haben, ist diese zu erstatten bzw. geht verloren.
3. Aus insovlenzrechtlicher Sicht spricht nichts gegen eine vorzeitige Kündigung. Auch eine Strafbarkeit besteht nicht.
4. Wichtig ist, ob die Kündigung wirtschaftlich sinnvoll ist. Dies sollten Sie vorab bei der Bausparkasse erfragen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
Hochwaldstraße 16
61231 Bad Nauheim
Tel: 06032/5074509
Web: https://www.rechtsanwalt-schroeter.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
Vielen Dank für die schnelle und informative Antwort.Das bedeutet,daß ich mir keine Sorgen machen muss,dass das Geld des Bausparvertrages eigentlich in die Masse der Insolvenz gehört und ich es einfach kündige?also weder ich noch mein Mann sind schon in der Inso. Aber ich dachte immer ich darf meine Geld und mein Guthaben bei Bausparvertrag oder ähnlichem nicht anrühren da ich ja vom der bevorstehenden Insolvenz weiss und somit das Geld unterschlagen würde
Vielen Dank für die schnelle und informative Antwort.Das bedeutet,daß ich mir keine Sorgen machen muss,dass das Geld des Bausparvertrages eigentlich in die Masse der Insolvenz gehört und ich es einfach kündige?also weder ich noch mein Mann sind schon in der Inso. Aber ich dachte immer ich darf meine Geld und mein Guthaben bei Bausparvertrag oder ähnlichem nicht anrühren da ich ja vom der bevorstehenden Insolvenz weiss und somit das Geld unterschlagen würde
Vielen Dank für die Rückmeldung.
Sie dürfen sicherlich vorhandene Guthaben verwenden, um laufende Kosten zu decken oder mit diesen die außergerichtliche Schuldenbereinigung zu finanzieren, wenn diese zustande kommt. Im Vorfeld einer Insolvenz dürfen Sie keine Kredite aufnehmen, wenn Sie schon Kenntnis haben, dass die Insolvenz kurz bevorsteht.
Gegen die Kündigung des Bausparvertrages bestehen daher keine Bedenken.
Mit besten Grüßen