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Immobilienkauf aus Insolvenz Eigentumsverhältnisse Heizkostenverteiler

29. Oktober 2015 20:59 |
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Insolvenzrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Heizkostenverteiler in der Insolvenz bei Immobilienverkauf durch den Insolvenzverwalter

Ich habe mehrere Immobilien aus der Insolvenz einer Firma von einem Insolvenzverwalter gekauft.
Eigentumsübergabe war der 15.8.d.J.
U.a. kümmerte ich mich um die Heizkostenabrechnung und fragte auch bei der Firma an, die die Immobilien bis zur Insolvenz betreute.
Deren Angebot war vom Preis her unverschämt und als ich der Firma meine Preisvorstellung nannte, meinte diese ich könne die an den Heizkörper angebrachten Heizkostenverteiler ja kaufen und die Dienstleistung dazu bei einem anderen Unternehmen in Auftrag geben.
Zum ersten war der Preis für die Geräte doppelt so hoch wie am Markt üblich und zum zweiten stellte ich mich auf den Standpunkt, dass die Abrechnungsfirma ihre Forderung beim Insolvenzverwalter hätte anmelden müssen, ich hätte die Geräte mit gekauft.
Da die Firma nun einen Anwalt eingeschaltet hat, der die sehr kurzfristige Herausgabe der Geräte fordert und ansonsten mit einer Klage droht, möchte ich mich versichern ob meine Auffassung richtig ist oder ob die Abrechnungsfirma mit ihrer Forderung richtig liegt.

Mit freundlichen Grüßen:
Heinz Bongartz

29. Oktober 2015 | 23:06

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

1. Maßgebend für die Eigentumsfrage ist, ob der Voreigentümer mit der betreffenden Verwalterfirma einen Kauf- oder Mietvertrag über die Heizkostenverteiler geschlossen hat.

Wurde ein Kaufvertrag geschlossen ist das Eigentum an den Heizkostenverteiler auf die Insolvenzmasse übergegenagen und kann daher nicht von der Verwalterfirma herausverlangt werden.

Wurde ein Mietvertrag geschlossen ist die Verwalterfirma weiterhin Eigentümerin, außer der Insolvenzverwalter hat ausdrücklich die Heizkostenverteiler mit veräußert. Dann haben Sie gutgläubig Eigentum an den Heizkostenverteilern erworben.

2. Als weiterer Schritt muss der Bevollmächtigte der Verwalterfirma das Eigentum an den Heizkostenverteilern nachweisen. Lag nur ein Mietvertrag vor, muss er eine Kündigung nachweisen. Ohne einen solchen Nachweis können Sie davon ausgehen, die Heizkostenverteiler mit den Immobilien erworben zu haben und nutzen zu dürfen.

3. Legt der Bevollmächtigte einen Mietvertrag und eine Kündigung vor, kann er die Herzkostenverteiler herausverlangen bzw. die Verwalterfirma muss diese selbst abbauen.

4. Im Ergebnis fordern Sie die Gegenseite unter Vorlage entsprechender Verträge die Eigentumslage nachzuweisen. Parallel wenden Sie sich an den Insolvenzverwalter um Auskunft, ob die Verwalterfirma unter Vorlage des vormaligen Vertrages, die Herausgabe der Heizkostenverteiler bereits gefordert hat.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA

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