Überstunden und 10% Regelung im Arbeitsvertrag
beantwortet von
Rechtsanwalt Mikio Frischhut / Nürnberg
Der Arbeitgeber vertritt die Auffassung, dass sich die 10% auf die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit bezieht, also insgesamt 44 Stunden pro Woche abgegolten sind. Dann wäre die Formulierung im Arbeitsvertrag meiner Meinung nach aber nicht zutreffend sondern falsch. Wer hat nun recht in Bezug auf die Formulierung im Arbeitsvertrag ?