Sehr geehrte Ratsuchende,
Ihre Anfrage kann ich Ihnen anhand Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten.
Zunächst einmal hat Ihr neuer Arbeitgeber keinerlei Rechtsanspruch darauf, dass Sie ihm Ihren alten Arbeitsvertrag zeigen.
Unter Umständen ist es sogar möglich, dass Sie dem neuen Arbeitgeber Ihren alten Arbeitsvertrag aufgrund von eventuellen Verschwiegenheitsverpflichtungen gar nicht zeigen dürfen.
Sie sollten Ihren neuen künftigen Arbeitgeber erst einmal fragen, was für eine Nummer er den genau braucht.
Meine Vermutung ist, dass es sich um Ihre Sozialversicherungsnummer (Rentenversicherungsnummer) handelt.
Diese finden Sie auf Ihrem Sozialversicherungsausweis den Sie erhalten haben, als Sie das erste Mal eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen haben. Die darauf befindliche Nummer können Sie dann dem Arbeitgeber mitteilen.
Sollte es sich nicht um die Sozialversicherungs- oder Krankenversicherungsnummern handeln, und Ihr künftiger Arbeitgeber besteht weiterhin auf die Vorlage des alten Vertrages, sollten Sie auf jeden Fall prüfen, ob Sie sich in diesem Vertrag zur Verschwiegenheit verpflichtet haben.
Wenn nicht, dann können Sie grundsätzlich Ihrem künftigen Arbeitgeber auch den alten Vertrag zeigen.
Sie sollten auch bedenken, dass es durchaus möglich ist, dass sich Ihr künftiger Arbeitgeber doch noch gegen Sie entscheidet, wenn Sie Ihm den Vertrag nicht zeigen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort einen Einblick in die Rechtslage verschaffen konnte und verbleibe