Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Folgendes könnten sie vereinbaren:
„Änderung zum Arbeitsvertrag vom…..
Arbeitsort
Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Arbeitnehmer ab …. ausschließlich im Homeoffice an seinem jeweiligen Wohnort arbeitet. Der Arbeitnehmer ist nur dann verpflichtet am Firmensitz oder an einem vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Arbeitsplatz zu arbeiten, wenn der Arbeitsort identisch mit dem jeweiligen Wohnort des Arbeitnehmers ist. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Änderung des Arbeitsortes nicht einseitig vom Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechtes erfolgen kann."
Ich empfehle Ihnen neben der Regelung zum Arbeitsort evtl. noch Regelungen zum Punkt Arbeitsmittel zu treffen, d.h. in welchen Umfang der Arbeitgeber diese zur Verfügung stellen muss.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
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Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familien- und Erbrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Betriebswirt (HWK)
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