Vermögensprüfung Antrag auf SGBII
vom 2.2.2022
für 70 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Sehr geehrte Rechtsamwälte Sehr geehrte Rechtsanwältinnen, Thema: Antrag für Leistungen nach SGBII- bis 31.3.2022 Aussetzung der Vermögensprüfung Sachverhalt: Person A; 61 Jahre, nicht erwerbstätig, lebt zur Miete, kein Einkommen, bezieht kein Unterhalt und keine Leistungen nach SGBII oder ähnliches. ... Es soll somit geprüft werden, ob es Einkommen oder Vermögen ist/war und ob ein Anspruch auf SGBII besteht. Frage: Bis 31.3.2022 ist die Vermögensprüfung bis 60.000 euro ausgesetzt, warum will man die Höhe des Erbes wissen und den Zuflussmonat wissen?