Aufhebungsvertrag - Mutterschutz - Sperrzeit
beantwortet von
Rechtsanwalt Patrick Inhestern / Hannover
Guten Tag, ich (schwanger, seit einigen Jahren beim selben AG, vollzeit, privat versichert, ledig) bin am überlegen, einen mir angebotenen Aufhebungsvertrag anzunehmen. Demgemäß würde der Vertrag innerhalb der Mutterschutzfrist ("während des Beschäftigungsverbots") enden (paar Tage nach der Geburt, falls das von Bedeutung ist). ... Frage d) Wie verhalte ich mich (Annahme Aufhebungsvertrag sei gegeben) in Bezug auf Einkommen/Sperrfristen/Datum der Arbeitslosmeldung/Verjährung/Bemessung der Höhe von ALG am klügsten, wenn ich die kommenden Jahre möglichst so verbringen möchte, als bestünde das Arbeitsverhältnis weiter (dh 1-3 Jahre Elternzeit, davon 1 Jahr Bezug von Elterngeld, danach ggfs 1-2 weitere Jahre Elternzet ohne Bezüge)?