Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie legen dar, dass in dem Aufhebungsvertrag der Punkt der Wiedereinstellung nicht aufgenommen wurde. Daher endet der Vertrag mit dem dort genannten Datum. Die Fortsetzung, d.h. Wiedereinstellung kann nur mit Ihrer ausdrücklicher Zusage erfolgen. Sie müssten daher das Angebot nicht einmal ablehnen, was Sie jedoch der Ordnung halber vornehmen sollten. Die Absage kann formlos, per Mail oder auch mündlich erfolgen. Somit ist es zutreffend, dass Sie ein Wahlrecht haben.
Sollte in dem Vertrag doch eine Reglung zur Wiedereinstellung beinhaltet sein, so könne Sie im Rahmen der Nachfrage den Passus zur Prüfung übermitteln.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie gern nachfragen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
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Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familien- und Erbrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Betriebswirt (HWK)
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Antwort
vonRechtsanwältin Simone Sperling
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E-Mail:
Sehr geehrte Simone Sperling,
vielen Dank für diese erste Einschätzung.
Folgender Passus ist vorhanden:
Bewährt sich der Arbeitnehmer, wird der Arbeitnehmer zu den vorherigen Konditionen wieder eingestellt. Der Arbeitgeber entscheidet über die Bewährung des Arbeitgebers.
Meine Vermutung ist, der A-Geber entscheidet zwar über die Bewährung, kann mir aber rechtlich nur eine Wiedereinstellung anbieten, welche ich annehmen oder ablehnen kann.
LG
Nach der Übermittlung der Formulierung verbleibt es dennoch dabei, dass Sie ein Wahrecht haben, ob Sie das Angeobt zur Wiedereinstellung annehmen oder nicht. Wiedereinstellung bedeutet inhaltlich nicht Fortsetzung des alten Vertrages sondern, dass formell ein neuer Vertrag geschlossen werden muss, da der alte durch den Aufhebungsvertrag beendet wird. Aufgrund dessen, dass die Form der Ablöehnung nicht im Vertrag festgelegt ist und auch keine geseztliche Formvorschrift dafür gegeben ist, können Sie formfrei ablehnen.