Ca.2-m-Angabe im Mietvertrag - Berechnung NKA
beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Joachim / Kühlungsborn
Mein Vermieter hat im Mietvertrag eine ca. 2m-Angabe der Wohnung reingesetzt die lautet 48 m2. ... Da ich weiß, daß meine Wohnung um einiges größer ist als 48,63 m2 (über der 10% -Grenze)möchte ich jedoch keine schlafenden Hunde wecken, so daß womöglich von Amts wegen nochmal nachgemessen wird und sich dann herausstellt, daß ich statt weniger noch mehr NK zahlen muß, was aber die Folge wäre. Vom Vermieter wurden bereits 2 unterschiedliche Abrechnungen erstellt.