Jährliche Mieterhöhung, Staffelmiete - Genaue Formulierung
beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Lembcke / Kiel
Ich bin mir nun unsicher, ob er Recht hat oder nicht. hier Auszüge aus dem Mietvertrag (§3 ist hier der wichtige. $2 nur zur Vollständigkeit): ======================================= § 2 Mietzeit Das Mietverhältnis beginnt am 15. ... Die Kündigung muß schriftlich spätestens bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats erfolgen. ... Die Mieter haften in diesem Fall für den Schaden, der dem Vermieter dadurch entsteht, daß die Räume nach dem Auszug der Mieter eine Zeitlang leerstehen oder billiger vermietet werden müssen.