Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte:
Für die Herausgabe Ihres Manuskripts benötigen Sie zunächst einmal einen Verleger, der mit Ihnen einen Verlagsvertrag schließt.
Jeden Autor obliegt eine umfassende Sorgfaltspflicht, die gebietet, den Wahrheitsgehalt von Tatsachen durch Quellen gewissenhaft zu prüfen.
Da der Inhalt des Manuskripts wohl eine für die Öffentlichkeit erheblich berührende Thematik zum Gegenstand hat, sind die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht um so höher.
Die bewusste Verbreitung von Unwahrheiten ist von Rechts wegen nicht geschützt.
Dem Verleger obliegt in gleicher Weise eine Sorgfaltspflicht und erstreckt sich auf den Inhalt Ihres Manuskripts.
Der Verleger ist gehalten den Inhalt des zu veröffentlichen Werkes daraufhin zu untersuchen, dass keine Gesetze oder Rechte Dritter verletzt werden.
Bücher oder Manuskripte mit Enthüllungscharakter bergen stets die Gefahr, dass Persönlichkeitsrechte von Personen verletzt werden, beispielsweise weil gegen die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung verstoßen wird.
Für den Fall, dass rechtsverletztende Inhalte bereits veröffentlich worden sind, müssen Sie mit der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen sowie Beseitigungsansprüchen und Schadensersatzansprüchen rechnen.
Rückrufverpflichtungen des Verlags können ebenso wie Beseitigungs-, Widerrufs- oder Berichtigungsansprüche im einstweiligen Verfügungsverfahren durchgesetzt werden.
Aus der Ferne - und ohne Einblick in das Manuskript - kann im Rahmen dieses Forums selbstverständlich nicht geklärt werden, ob Ihr Manuskript rechtsverletzende Inhalte hat.
Vor diesem Hintergrund und der Gefahr, dass Sie sich bei den genannten Verletzungshandlungen weitreichenden Ansprüchen Dritter aussetzen könnten, empfehle ich Ihnen Ihr Manuskript insgesamt von einem Kollegen vor Ort überprüfen zu lassen, da Sie anderenfalls keine Freude an der Veröffentlichung hätten.
Ich hoffe, dass ich Ihnen eine erste Orientierung in der Sache gegeben habe und verbleibe
mit freundlichen Grüßen aus Hamburg
K. Roth
- Rechtsanwalt -
Antwort
vonRechtsanwalt Karlheinz Roth
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Tel: 04103/9236623
Web: https://www.kanzlei-roth.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Haben Sie vielen Dank. Hier meine Nachfrage :
" Regeln der Verdachtsberichtserstattung " ist ein gutes Stichwort und auch " Verletzung von Persönlichkeitsrechten" schildern gut das Ausmaß der Schärfe. Nur möchte ich nicht nur die Folgen beleuchten, sondern vielmehr Möglichkeiten aufgezeigt bekommen, diese Folgen möglichst abzuwehren.
Ich würde mir nur noch ein paar weitere kreative Anregungen wünschen, wie ich mich genau absichern kann.
Zum Beispiel habe ich schon überlegt, ein Gesuch für die Genehmigung des Buches beim Innensenator Hamburg zu stellen. Wäre ich nicht so befugt, alle Details zu nennen, sofern diese vorab vom Innensenator geprüft wurden?
Ich suche nur sehr ungerne Anwälte auf, und daher vertraue ich auch auschliesslich nur auf die Frag-einen-Anwalt-Seite. Das Skript hat 86 Seiten, wenn ich Ihnen das Skript zur Prüfung per Mail (PDF) sende, wie viel Vergütung erwarten Sie dann ?
Vielen Dank für Ihre investierte Zeit.
MfG
Anonym
PS: Print-on-demand-Verlage, wie >> BoD << und Weitere werfen gewöhnlich keinen Blick auf das Manuskript. Sorgfaltspflicht ist dort kein Begriff.
Haben Sie vielen Dank. Hier meine Nachfrage :
" Regeln der Verdachtsberichtserstattung " ist ein gutes Stichwort und auch " Verletzung von Persönlichkeitsrechten" schidern gut das Ausmaß der Schärfe. Nur möchte ich nicht nur die Folgen beleuchten, sondern vielmehr Möglichkeiten aufgezeigt bekommen, diese Folgen möglichst sicher abzuwehren.
Ich würde mir nur noch ein paar weitere kreative Anregungen wünschen, wie ich mich genau absichern kann.
Zum Beispiel habe ich schon überlegt, ein Gesuch für die Genehmigung des Buches beim Innensenator Hamburg zu stellen. Wäre ich nicht so befugt, alle Details zu nennen, sofern diese vorab vom Innensenator geprüft würden?
Welche Vergütungen würden Sie erwarten, wenn Sie mein Skript zum Prüfen per Email als PDF-File erhalten? Meine Mailadresse lautet: xxlfeuerwalze@msn.com .
Mit freundlichen Grüßen
Anonym
PS: Sorgfaltspflicht kann man nicht von allen Verlagen erwarten, insbesondere Print-on-demand-Verlage werfen selten einen Blick auf das Skript.
Sehr geehrter Ratsuchende,
vielen Dank für Ihren Nachtrag.
Die sinnvollste Absicherung im Hinblick auf Ihr Vorhaben ist die Prüfung des Manuskripts durch einen Kollegen.
Ich kann mir schlechterdings vorstellen, dass der Innensenator in Hamburg Ihrem Gesuch entspricht und Ihnen praktisch eine kostenlose Rechtsberatung ermöglicht.
Ich bin gerne bereit Ihr Manuskript auf Rechtsverletzungen hin zu überprüfen. Die hierfür anfallenden Kosten lasse ich Ihnen per E-Mail zukommen.
Mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt -