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Ärger mit Miteigentümern und Hausverwaltung

| 21. Februar 2011 14:28 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Guten Tag,

vor einem Jahr habe ich hier bereits eine Frage zu einem bestimmten Verhalten der Eigentümergemeinschaft gestellt, mit der ich in einem Haus lebe, in dem die meisten Wohnungen von Eigentümern bewohnt werden. Ich war bisher Mieterin in einem Mietverhältnis bei Verwandten und bin im letztem Jahr zusammen mit einem weiteren nahen Verwandten Eigentümerin geworden, jeder zu 50%.

An den Verhältnissen hat sich, wie es zu erwarten war, nichts geändert. Für mein Empfinden ist es Mobbing, man möchte mich aus dem Haus drängen. Ich habe damals gefragt, ob man etwas gegen das Unterlassen von notwendigem Lüften der Waschküche unternehmen kann. Die oft feuchtwarme Waschküche darf im Winterhalbjahr überhaupt nicht gelüftet werden, auch nicht jetzt von mir als Eigentümerin. Dies wollen seit einiger Zeit der Beirat und alle anderen Mitbewohner oder nicht dort lebenden Eigentümer. Ich bin überzeugt, dass in einer Kampagne alle, auch bisher Unbeteiligte, gegen mich mobilisiert worden sind. Da ich bisher immer wieder versucht habe zu lüften, hat sich offenbar der Rest der Eigentümerschaft und auch Mieter darüber bei der Hausverwaltung beschwert mit dem Ziel, es mir ganz zu verunmöglichen.

Die Hausverwalterin, die alles laufen lässt wie es die Mehrheit und vor allem der Beirat will, die nicht neutral ist und mich im Stich lässt, selbst bei der letzten Eigentümerversammlung, als der Punkt durch uns angesprochen wurde, es aber nicht zur Klärung kam, hat mir Anfang Dezember ein Schreiben geschickt, ich solle das Lüften komplett unterlassen, übrigens auch im Hausflur, wo es oft schlechte Gerüche gibt (Zigarettenrauch, Essensgeruch). Sie behauptete, mein (gelegentliches) Lüften habe letztes Jahr einen Frostschaden in der Waschküche produziert. Schon länger wurde durch verschiedene Bewohner, wann immer es ihnen passte, ins Blaue behauptet, es habe einen Frostschaden in der Waschküche gegeben. Ich glaube dies nicht, weil so etwas erstens in dem sehr gut gebauten Haus aus dem Jahr 2001 kaum möglich ist und zweitens vor allem meine damaligen Vermieter - auch Verwandte und natürlich vor allem ich als Bewohnerin nicht, keinerlei Kenntnis dazu erhalten haben. Weder wurde eine allgemeine Information an alle Bewohner ausgegeben noch wurden wir dazu informiert, obwohl man mich ja als Verursacher ausmacht. Es wird schon lange Stimmung gegen mich gemacht und alles Mögliche unkontrolliert behauptet und weiter getragen.

Ich habe der Hausverwalterin in einem Antwortschreiben dazu widersprochen und diese Behauptung zurückgewiesen.

Meine Frage: Hat es rechtliche Relevanz, dass die Hausverwaltung diese unwahre und unbewiesene Behauptung ohne nähere Angaben zur Art des angeblichen Frostschadens und zum Zeitpunkt seiner Entstehung jetzt mir gegenüber schriftlich äußert? Natürlich wird dies unter der Hand auch mündlich kolportiert, aber dazu habe ich keine Beweise.

Noch eine zweite Frage: als mein Verwandter und ich neue Eigentümer wurden, wurde ich von der Miteigentümerschaft weiter ausgegrenzt und nur der andere Eigentümer mit allgemeinen Beschwerden über mich, wie früher schon, angeschrieben. Es wurde sogar ein Anwalt beauftragt, der sich weigerte, seine zwei Mandanten namentlich zu nennen! Auch sollte es ein sehr merkwürdiges Treffen beim Beirat mit ausgewählten Eigentümern UND Mietern! geben, aber nicht allen. Es sollte wieder Beschwerden über mich geben, ich war aber nicht dazu geladen. Mein Verwandter hat, nachdem auf seine Nachfrage keine genaueren Angaben dazu kamen, nicht mehr reagiert. Dieses trickreiche, aber unübliche Verhalten hat ja wohl nicht den Wert einer Abmahnung für mich? Man geht sicher davon aus, dass ich über den Umweg auch Kenntnis von den Vorwürfen bekommen habe. Weil mich dieses Mobbing aber seit langem sehr mitnimmt, habe ich das Schreiben an ihn nicht gelesen; wie gesagt, ich selbst habe es ja nicht bekommen. Ich kenne also die Vorwürfe nicht ganz genau, es fehlen wohl auch wie immer bisher nötige konkrete Angaben, wovor man zurückscheut.

Vielen Dank für Ihren Rat.

Mit freundlichen Grüßen

21. Februar 2011 | 16:00

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin,

zunächst bedanke ich mich für Ihre Frage.

Ihnen das gelegentliche Lüften der feuchtwarmen Waschküche zu verbieten, ist natürlich Unsinn. Ganz im Gegenteil ist ein Lüften der Waschküche auch im Winter notwendig, um den Befall mit Schimmelpilzen vorzubeugen, ja geradezu zwingend geboten.

Ebenso ist die Behauptung, durch das Lüften wäre es bereits zu einem Frostschaden gekommen, sicher nicht richtig. Zum einen kann durch ein gelegentliches Lüften die Temperatur nicht so herabsinken, dass ein Frostschaden entsteht. Hierzu wäre erforderlich, dass die Waschküche über einen langen Zeitraum durch Luftzufuhr von außen so abgekühlt wird, dass es zu einer Vereisung der Wasser-bzw. Abwasserrohre kommt, was bei Ihnen ganz sicher nicht der Fall gewesen ist. Und zum anderen hätte der Frostschaden sicherlich eine Reparatur des entsprechenden Rohres erfordert, was offensichtlich ebenfalls nicht der Fall ist.

Lassen Sie sich durch solche unsinnigen Behauptungen nicht in Ihren Rechten als Wohnungseigentümer einengen. So etwas wie eine Abmahnung gibt es nicht, Sie sind schließlich kein Mieter mehr und es gibt noch nicht einmal irgendwelche Gründe für eine Abmahnung.

Grundlage des Gemeinschaftverhältnis ist die Mitberechtigung jedes Wohnungseigentümers am gemeinschaftlichen Grundstück nebst seinen wesentlichen Bestandteilen, Anlagen und Einrichtungen. Hiervon machen Sie in zulässiger Weise durch das gelegentliches Lüften der Waschküche bzw. des Hausflurs Gebrauch, was Ihnen nicht untersagt werden kann.

Falls die Mobbingversuche der anderen Eigentümer nicht aufhören, sollten Sie einen Anwalt vor Ort aufsuchen, der alsdann entsprechend gegen diese vorgeht und zur Unterlassung auffordert.

Das OLG Köln hat in einem Fall wegen Mobbing, hier traf es allerdings den Mieter eines Wohnungseigentümers, entschieden, dass der Wohnungseigentümer , der durch gezieltes Mobbing und Hinausekeln des Mieters dessen Kündigung verursacht hat, dem anderen Wohnungseigentümer den dadurch entstandenen Mietausfallschaden ersetzen muss.Und zwar machte in diesem Fall der andere Wohnungseigentümer in seiner Funktion als Vermieter gegenüber dem mobbenden Miteigentümer erfolgreich Schadensersatzansprüche in Höhe des Mietausfallschadens geltend (OLG Köln - Beschluss vom 02.06.2006 Az: 16 Wx 197/05 ).

Demzufolge hätten Sie sogar, falls das Mobbing weitergeht und unerträglich wird , das Recht, die anderen, mobbenden Miteigentümer auf Schadenersatz, d.h. Auszug aus der Wohnung mit entsprechenden Kosten durch Anmietung oder Kauf einer anderen Wohnung etc.,in Anspruch zu nehmen. Ich denke, auf diesen Aspekt sollten die anderen Miteigentümer einmal darauf hingewiesen werden.

Für eine Nachfrage stehe ich bei Bedarf zur Verfügung und verbleibe,

mit freundlichem Gruß
Peter Dratwa
Rechtsanwalt



Rückfrage vom Fragesteller 21. Februar 2011 | 16:14

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Dratwa,

vielen Dank für die schnelle Beantwortung und die Unterstützung. Aber mir fehlt noch die Antwort auf meine Fragen, ob es rechtlich irgend etwas bedeutet, dass die Hausverwalterin mir gegenüber schriftlich und nachträglich behauptet hat, ich hätte bereits (letztes Jahr) einen Frostschaden in der Waschküche verursacht, Beweise dazu fehlen.

Des weiteren, ob mit Vorwürfen in der geschilderten Art bereits formal eine Abmahnung gegen mich ergangen ist.

Danke noch einmal.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 21. Februar 2011 | 16:14

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Dratwa,

vielen Dank für die schnelle Beantwortung und die Unterstützung. Aber mir fehlt noch die Antwort auf meine Fragen, ob es rechtlich irgend etwas bedeutet, dass die Hausverwalterin mir gegenüber schriftlich und nachträglich behauptet hat, ich hätte bereits (letztes Jahr) einen Frostschaden in der Waschküche verursacht, Beweise dazu fehlen.

Des weiteren, ob mit Vorwürfen in der geschilderten Art bereits formal eine Abmahnung gegen mich ergangen ist.

Danke noch einmal.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 21. Februar 2011 | 16:58

Sehr geehrte Fragestellerin,

die Behauptung der Hausverwalterin, Sie hätten letztes Jahr einen Frostschaden verursacht ist rechtlich unbeachtlich, da hierzu die entsprechenden Beweise fehlen.

Eine Abmahnung setzt die Verletzung einer wohnungseigentumsrechlichen Pflicht nach § 14 WEG voraus.

Sie dürfen nach § 14 Nr.1 WEG als Wohnungseigentümerin von dem Gemeinschaftseigentum nur in einer solcher Weise Gebrauch machen, dass "dadurch keinem der anderen Wohnungseigentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil erwächst". Diese Regel wird von Ihnen beachtet, sodass überhaupt kein Grund für eine Abmahnung besteht.

Zudem ist zwingend, dass die Abmahnung den Verstoß gegen das Gemeinschaftseigentum im Einzelnen aufführt und Ihnen auch zugeht. An diesem Zugang fehlt es hier. Von „ hinten herum " Kenntnis von einer vermeintlichen Abmahnung zu erhalten, reicht selbstverständlich für einen ordnungsgemäßen Zugang nicht aus. Demzufolge fehlt es an einer Abmahnung im Sinne des § 14 WEG . Eine formale Abmahnung liegt daher nicht vor.

Mit freundlichem Gruß
Peter Dratwa
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 21. Februar 2011 | 22:15

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Die Antwort auf die Nachfrage war super, sehr ausführlich und umfassend. Danke.

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