Rückforderung Kindergeld - Auskunftspflicht - Schadenersatz
vom 26.5.2006
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sabine Reeder / Berlin
Ich einige mich mit meiner Tochter auf Zahlung von 400 € Unterhalt - sie besucht die FOS. ... Er erhält ebenfalls keine Unterhaltszahlungen von seiner Mutter. ... Ab da habe ich die Unterhaltszahlung gekürzt, was ihr nicht gefiel, da sie der Meinung ist, dass ihr das Kindergeld trotzdem zustehe) Ich habe der Familienkasse die Überweisungsbelege vorgelegt, das Anwaltsschreiben vom Dezember 04, die Bestätigung meines Sohnes, dass er keinen Unterhalt von seiner Mutter bekommt und die Verdienstauskunft vom Jahre 2003.