Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihr Sohn hat auch für die Zeit des Abiturs und der ersten Berufsausbildung Anspruch auf Unterhalt. Verlangt er Unterhalt, ist er sogar verpflichtet, sich ausbilden zu lassen. Tut er dies nicht, muß er für sich allein sorgen. Ihre Unterhaltspflicht entfällt.
Gleiches gilt für die Dauer der Ausbildung, auch die Schulausbildung. Eine Unterhaltsverpflichtung besteht nur für die Regelausbildungszeit. Hat er die Verlängerung von Schul- und Ausbildungszeit durch Pflichtwidrigkeit verursacht, entfällt der Unterhaltsanspruch.
Sie sollten daher ab sofort die Unterhaltszahlungen einstellen. Der Unterhaltsanspruch des Sohnes lebt erst dann wieder auf, wenn er nach erfolgreichem Schulabschluss eine erste Lehre beginnt.
Mit freundlichem Gruß
Wundke
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 06.02.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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