Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Unterhalt für volljähriges Kind, wenn Erfolg von Schule zweifelhaft?

6. Februar 2007 14:18 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Michael Wundke

Mein 18 jähriger Sohn lebt bei meiner geschiedenen Frau, bekommt
von mir Unterhalt entspr. Düsseldorfer Tabelle und besuchte bis vor kurzem die Klasse 12 eines Berufskollegs (Ziel Fachabitur).
Mitte Januar teilte er mir unerwartet mit, dass er sich bereits
vor 14 Tagen von der Schule abgemeldet hat. Er hätte vor jetzt
bis zum Sommer ein Praktikum zu machen und dann die Klasse 12
zu wiederholen. Inzwischen weiss ich, dass er insgesamt 30 Tage
vor seiner Abmeldung unentschuldigt gefehlt hat und dass seine
Leistungen bis auf zwei Vierern nur aus Fünfen und Sechsen bestehen. Ich habe meiner Frau mitgeteilt, dass ich ab 1. März
die Unterhaltszahlung einstelle und mit der erneuten Aufnahme
des Schulbesuchs nicht einverstanden bin. Vielmehr halte ich eine berufliche Ausbildung für angebracht und bin auch bereit diese, wenn nötig zu unterstützen.

Frage: Kann ich zu einer erneuten Unterhaltszahlung gezwungen werden, wenn mein Sohn tatsächlich wieder die Schule besucht,
obwohl der Erfolg dieses erneuten Schulbesuchs mehr als
zweifelhaft ist?


Sehr geehrter Ratsuchender,

Ihr Sohn hat auch für die Zeit des Abiturs und der ersten Berufsausbildung Anspruch auf Unterhalt. Verlangt er Unterhalt, ist er sogar verpflichtet, sich ausbilden zu lassen. Tut er dies nicht, muß er für sich allein sorgen. Ihre Unterhaltspflicht entfällt.

Gleiches gilt für die Dauer der Ausbildung, auch die Schulausbildung. Eine Unterhaltsverpflichtung besteht nur für die Regelausbildungszeit. Hat er die Verlängerung von Schul- und Ausbildungszeit durch Pflichtwidrigkeit verursacht, entfällt der Unterhaltsanspruch.

Sie sollten daher ab sofort die Unterhaltszahlungen einstellen. Der Unterhaltsanspruch des Sohnes lebt erst dann wieder auf, wenn er nach erfolgreichem Schulabschluss eine erste Lehre beginnt.

Mit freundlichem Gruß

Wundke
Rechtsanwalt

FRAGESTELLER 5. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER