Vergleich, nachehelicher Unterhalt
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Es kam zu einem Vergleich, drei Jahre immer weiter Abschmelzung des nachehelichen Unterhalts, zum 31.Dez.2017 endet der Unterhalt. Etwaige Unterhaltsansprüche der Beteiligten bleiben unberührt. ... (wurden nicht…) Steht mir nicht ein lebenslanger Unterhalt zu?