Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Wie viel Unterhalt gezahlt werden muss, hängt grundsätzlich allein von den beiderseitigen Einkommensverhältnissen ab. Die Vermögensverhältnisse spielen hierbei nur eine untergeordnete Rolle, es sei denn es wird Einkommen aus dem Vermögen erzielt (Mieteinnahmen, Zinsen) bzw. bei selbstgenutzten Immobilien ist ein sogenannter geldwerter Wohnvorteil einkommenserhöhend zu berücksichtigen.
Grundlage der Unterhaltsberechnung ist also das monatliche Einkommen.
Wenn sich Einkommen verändert, hat dies naturgemäß auch Auswirkungen auf den Unterhaltsanspruch. Insbesondere eine Einkommensminderung oder Einkommenswegfall kann zur Verringerung oder gar Wegfall eines Unterhaltsanspruchs führen.
Inbesondere der sogenannte Trennungsunterhalt nimmt an den wirtschaftlichen Veränderungen teil.
Ob vorliegend tatsächlich bei Wegfall der Gewinnausschüttungen gar kein Unterhaltsanspruch mehr besteht, vermag ich leider aus der Ferne nicht einzuschätzen.
Es ist anzuraten, spätestens dann eine Überprüfung der Einkommensverhältnisse vorzunehmen und eine ordnungsgemäße Unterhaltsberechnung vorzunehmen.
Hierneben sollten Sie anwaltlich prüfen lassen, ob die bisher durchgeführte Vermögensauseinandersetzung unter Berücksichtigung etwaiger Zugewinnausgleichsansprüche überhaupt so in Ordnung ist.
Da Sie geschildert haben, dass Ihr Mann mehr Vermögen hat als Sie, ist nicht ausgeschlossen, dass dieser Ihnen gegenüber zugewinnausgleichspflichtig ist.
Voraussetzung für den Zugewinnausgleich ist jedoch, dass der eheliche Güterstand entweder durch Ehevertrag oder durch Scheidung beendet wird.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen