Insolvenzrecht Wohlverhaltensphase
vom 2.5.2014
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Henning, Wirtschaftsjurist / Hirschaid
Guten Tag, Bin noch bis April 2015 in der Wohlverhaltensphase. Muss ich Gewinne aus Aktien/ Warentermingeschäften meinem Verwalter melden ? Darf ich diese Gewinne behalten Mfg