In Deutschalnd wurde der Ehemann sofort ins neben der Frau Grundbuch (in Gütergemeinschaft) eingetragen zu geringen Kosten und ohne Schenkungssteuer, in Finnland soll die Übertragung der Wohnungsaktien, die bei einer finnischen Ehefrau, die ebenfalls in Gütergemeinschaft mit ihrem Mann lebt, was dort der gesetzliche Güterstand ist, kostenlos erfolgt und bei der Scheidung oder beim Erbfall ihr als Eherecht steuerfrei verbleibt,für mich die deutsche Gütergemeinschaft sehr erhebliche Schenkungssteuern auslösen, die sofort fällig sind und auf den anderen Teil beim Erbfall noch einmal. ... Ergänzend: Erbschafts - und Schenkungssteuer fallen nicht unter das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Finnland und ich werde aus Finnland keine Witwenrente bekommen, da bei der Eheschliessung über 50. ... Ich mache mir Sorgen, seit ich wiess, dass meine Hinterbliebenenversorgung aus Deutschland Euro 114,70 (zu meiner eigenen, schmalen EU - Rente) betragen soll - im besten Falle.