Die von Ihnen gestellte Frage lässt sich im Ergebnis noch nicht mit letzter Sicherheit beantworten, es fehlen schlicht noch einige Informationen:
Sie und Ihr Ex-Mann sind Miteigentümer eines Hauses zu je ein halb gewesen. Ich gehe daher davon aus, dass auch die für die Finanzierung notwendigen Darlehen von Ihnen beiden aufgenommen worden sind und dementsprechend sie beide auch für diese Darlehen jeweils zur Hälfte haften. Wenn jetzt das Haus verkauft wird, ist zunächst wichtig zu wissen, zu welchem Preis das Haus verkauft wurde. Die weitere notwendige Information ist, wie hoch denn noch die Verbindlichkeiten aus dem oder den Darlehen sind.
Die Lebensversicherung war zur Sicherheit abgetreten. Das wird häufig gemacht. Die Lebensversicherung muss ja nur dann sozusagen verwertet werden, wenn der Erlös aus dem Verkauf geringer ist als die noch bestehenden Verbindlichkeiten.
Die Angaben zu Lebensversicherung auch noch nicht ganz klar. Ihr Ex-Mann ist offensichtlich Versicherungsnehmer. Eine Mitversicherung bei einer Lebensversicherung ist nicht recht nachvollziehbar, wahrscheinlich war es so, dass Ihr Leben versichert worden ist, Sie also versicherte Person waren. Ist diese Annahme richtig?
Wenn der Erlös aus dem Verkauf höher ist als die restlichen Verbindlichkeiten (und gegebenenfalls Vorfälligkeitsentschädigung), dann muss die Lebensversicherung für diese Frage ja gar nicht mehr eingesetzt werden.
Inwieweit Sie dann eine Möglichkeit haben von der Lebensversicherung etwas zu erhalten richtet sich nach dem Zugewinnausgleich. Wenn Sie keinen Ehevertrag hatten (davon gehe ich einmal aus), dann ist der gesetzliche Güterstand gegeben und damit die Zugewinngemeinschaft. Es muss dann geprüft werden, wie die Vermögensentwicklung zwischen Heirat und Scheidung gewesen ist. Wer mehr an Vermögen erworben hat muss die Hälfte der Differenz abgeben. Wenn zur Vereinfachung unterstellt wird, dass der Zugewinn bei Ihren Ex-Mann im Wert der Lebensversicherung bestand, dann bekommen Sie letztlich die Hälfte der Lebensversicherung.
Dieser Zugewinn wird im allgemeinen im Rahmen der Scheidung miterledigt. Wenn das bei Ihnen nicht der Fall ist, dann kommt es darauf an, wann die Scheidung rechtskräftig geworden ist. Nur innerhalb von drei Jahren nach Rechtskraft der Scheidung kann nämlich der so genannte Zugewinnausgleich verlangt werden.
Wenn der Erlös aus dem Verkauf geringer ist als das, was die Bank noch zu erhalten hat, dann verwertet die Bank ohnehin direkt die Lebensversicherung. Dagegen kann sich Ihr Ex-Mann gar nicht wehren.
Ich bitte also um kurze Rückmeldung mit den weiteren Informationen, wenn nicht aus den Erläuterungen doch schon alles klar ist.
Antwort
vonRechtsanwalt Jörg Klepsch
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