Umgangszeitregelung für meinen Sohn
vom 8.7.2008
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Sehr geehrte Damen und Herren, mein Sohn ist 5 Jahre alt und ich bin von der Mutter seit 4 1/2 Jahren getrennt.Es besteht ein wöchentliches Umgangsrecht,Freitag-Samstag Abend,die Woche darauf Freitag bis Sonntag Mittag, das teilweise gerichtlich festgelegt werden musste.Grund dafür war,dass die Mutter teilweise nach Lust und Laune festgelegte Umgangszeiten nach ihren persönlichen Gründen verändert hat.Da ich dies nicht länger mitmachen wollte,war eine gerichtliche Festlegung leider notwendig. Nun hat die Mutter einen neuen Partner und will die Umgangszeiten dahingehend ändern, dass sie auch ein ganzes Wochenende mit unserem Sohn,ihrem neuen Partner und seinen Kindern hat.Grundsätzlich habe ich nichts dagegen, da sie mir ein Wochendende komplett von Freitag bis Montag und während der Woche,die auf das umgangsfreie Wochenende fällt, Do-Fr Umgang gewährt und somit der wöchentliche Umgang beibehalten wird. Da ich der Mutter nicht mehr vertraue,möchte ich diese Regelung gerichtlich bestätigen lassen.