Anordnung Minusstunden, Lohnabzug Minusstunden
Sehr geehrte Anwält(innen), mein AG plant die Umsetzung einer tarifvertraglich vor kurzem festgelegten 42 Stundenwoche folgendermaßen durchzuführen: Grundlage meines Gehalts (ständige Bezüge) sind diese 42 Wochenarbeitsstunden. ... Hinzuzufügen bleibt noch, dass die anfallende Arbeit in der Regelarbeitszeit (ohne Bereitschaftsdienste) mindestens einer 42 Stundenwoche entspricht.