Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihnen Ihre Frage auf der Grundlage des von Ihnen angegebenen Sachverhalts wie folgt:
Der Arbeitgeber ist grundsäzlich an einem kostengünstigen Ausscheiden interessiert, der Arbeitnehmer selbstverständlich genau an dem Gegenteil. Insofern ist hier richtigerweise die richtige Taktik entscheidend.
Die "Lebensplanung" und die Rentenlücke sollten Sie für sich selbst klären, aber nicht, um dem Arbeitgeber daraus eine Zahl zu errechnen.
Richtigerweise sollten der Arbeitgeber Ihnen seine Idee aufzeigen, dass Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden. Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung existiert nur in § 1 a KSchG. Die Höhe von 0,5 Bruttomonatsgehältern sollte aber immer als Richtlinie für ein (frei verhandelte ) Abfindung sein.
Sie sollten rein aus verhandlungstechnischen Gründen vermeiden, dem AG Ihre unbedingte Bereitschaft zum Austritt zu signalisieren. Davon unabhängig können Sie Ihn aber Auffodern, ein entsprechendes Angebot vorzulegen. Bis dahin besteht Ihre Lebensplanung (zumindest offiziell) in einer Tätigkeit in dem Unternehmen bis zum Eintritt in das reguläre Rentenalter.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Günthner
Rechtsanwalt