der arbeitgeber hat nachweislich seine vertraglichen Pflichten gegenüber dem Arbeitnehmer ( gewerblich ) verletzt, der das Vertragsverhältnis somit beendet hat. der AN hat 3 Monate entgegen meiner eigentlichen Vertraglichen Beschäftigungsbezeichnung gewirkt. eine Änderung im Sinne des NachwG ist nicht erfolgt. dem Arbeitgeber sind nachweislich Verstöße gegen BGB,AGG,GewO,ArbschG, vorzuwerfen. welche Ansprüche kann der AN gegen den Arbeitgeber stellen, und in welcher Form hat dies zu erfolgen ?