Guten Morgen, ich plane einen befristeten Schweizer Arbeitsvertrag Beginn Mitte März 2013 bis Anfang Januar 2014 einzugehen. ... Wenn der befristete Schweizer Arbeitsvertrag beendet ist, habe ich dann einen Restanspruch in Deutschland (kehre zu meinem Wohnsitz zurück) auf ALG1 aus dem oben genannten bewilligten Anspruch, ohne dass eine Zwischenbeschäftigung in Deutschland erforderlich ist, weil ich evtl. unechter Grenzgänger bin (der Wohnsitz bleibt während des befristeten Vertrages innerhalb Deutschlands, ich werde höchstens einmal während des befristeten Vertrages meinen Wohnsitz aufsuchen können)?