Für den Fall der ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist 3 Kalendermonate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums weniger als 5 Jahre vergangen sind. 6 Kalendermonate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums 5 Jahre vergangen sind. 9 Kalendermonate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums 8 Jahre vergangen sind. 12 Kalendermonate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums 10 Jahre vergangen sind. ... Ist in meinem Falle eine Kündigung mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist nach neuem Mietrecht wirksam oder gelten weiterhin die „alten", im vorformulierten Vertrag aufgeführten, Kündigungsfristen? ... B. im Januar 2012 ausgesprochene Kündigung wirksam?