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Außerordentliche Kündigung bei falsch abgebuchten Beträgen

11. Februar 2025 22:29 |
Preis: 30,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo, ich habe ein Nachhilfe-Abo zu einem Festpreis für mein Kind abgeschlossen, für 12 Monate. 8 Monate wurde der vereinbarte Betrag korrekt abgebucht, danach wurden höhere Beträge abgebucht, aufgrund einer Preiserhöhung, ohne mich darüber in Kenntnis zu setzen. Meine Anfragen wurden ignoriert, also habe ich außerordentlich gekündigt.

Danach hat sich das Unternehmen entschuldigt und die Differenz erstattet. Ist meine außerordentliche Kündigung, die ich davor eingereicht habe, dennoch gültig? Kann ich diese durchsetzen?




11. Februar 2025 | 22:59

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

die außerordentliche Kündigung wird mit Zugang der Kündigungserklärung nach dem deutschen und auch schweizerischen Recht wirksam.

Diese Wirksamkeit wird auch nicht durch die spätere Entschuldigung und Teilrückzahlung wieder vernichtet.

Die Kündigung hat also weiter Bestand.

In der Teilrückzahlung kann nur ein Angebot auf Abschluss eines neuen Vertrages gesehen werden.

Wenn Sie das Angebot nicht annehmen, gibt es keinen neuen Vertrag.

Aufgrund der außerordentlichen Kündigung ist dann der ursprüngliche Vertrag auch hinfällig.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


ANTWORT VON

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