Das Unternehmen hat bisher z.B. alle Studiengebühren-/Kosten übernommen. Daher die Frage, kann das Unternehmen, bei dem der Student angestellt ist, z.B. die oben genannten Kosten von dem Studenten fordern? Hierzu ein Auszug aus dem Studien- und Ausbildungsvertrag: "10.1 Kündigung während der Probezeit Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende ohne Angabe von Gründen gekündigt werden 10.2 Kündigungsgründe Nach der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist nur gekündigt werden, (1) wenn die Exmatrikulation auf Antrag(§62 Abs. 1 Satz 2 Alt.1 LHG) nach §62 Abs. 2 Nr.2 Alt.2, Nr.3 und Nr.5 LHG oder nach §62 Abs.3 LHG ausgesprochen worden ist. (2) aus einem anderen wichtigen Grund 10.3 Form der Kündigung Die Kündigung muss schriftlich, im Fall der Ziffer 10.2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen. 10.4 Unwirksamkeit der Kündigung Eine Kündigung aus wichtigem Grund wird unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem/der zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt ist. 10.5 Schadensersatz bei vorzeitiger Auflösung durch die Ausbildungsstätte oder den Studierenden/die Studierende Wird das Ausbildungsverhältnis nach Ablauf der Probezeit vorzeitig gelöst, so kann die Ausbildungsstätte oder der/die Studierende Schadensersatz verlangen, wenn der andere den Grund für die Auflösung zu vertreten hat.