Ich habe einem Verein seit Jahrzehnten kostenlos ein Grundstück mit Scheune verpachtet. Vertraglich vereinbart war: "Die Anlage ist in gepflegten Zustand zu halten" und "Nach Ende des Pachtzeitraums hat der Verein seine Maschinen und Geräte in 6 Monaten zu entfernen". Der Verein ist nicht wirtschaftlich tätig.
Meine Fragen:
1. Der Verein lässt seit einigen Jahren die Bausubstanz der Scheune verfallen und das Grundstück verwildert. Berechtigt mich dies zu einem Sonderkündigungsrecht? Kann ich nötige Sanierungsmaßnahmen ggfls. in Rechnung stellen?
2. Für den Fall, dass sich der Verein auflöst, ist die Beendigung des Pachtvertrags vereinbart. Der Verein findet voraussichtlich bei der nächsten Generalversammlung keinen neuen Vorstand. Außerdem möchte ich ohnehin den Pachtvertrag aus dem oben genannten Grund kündigen.
Kann ich den Ex-Vorstand auch nach dem Ende des Vereins für die Räumung des Grundstücks in Regress nehmen, falls nicht alle Gerätschaften nach 6 Monaten entfernt wurden?
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Ein Sonderkündigungsrecht oder ein außerordentliches Kündigungsrecht sehe ich aufgrund Ihrer Angabe aktuell nicht. Danach haben Sie den Zustand bzw. das Unterlassen der Instandhaltung schon über längerer Zeit geduldet. Insoweit dürfte es an einem wichtigen Grund insbesondere aber an einem zeitlichen umgehend Handeln fehlen, was eine Kündigung aus wichtigem Grund rechtfertigt. Eine ordentliche Kündigung im Rahmen des Pachtvertrages bleibt Ihnen allerdings unbenommen und sollte ausgesprochen werden.
2. Eine außerordentliche Kündigung erachte ich nur dann als begründbar, wenn die Gefahr besteht, wenn eine Einsturzgefahr der Scheune oder anderer Gebäude besteht und der Verein trotz Hinweis/Abmahnung hier keine Abhilfe schafft.
3. Hinsichtlich der bevorstehenden Auflösung des Vereines sollte Sie eine Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist schon jetzt aussprechen. Bieten Sie zudem an, dass Sie eine vorzeitige Auflösung des Pachtvertrages befürworten, ggfs. unter Verzicht auf eine Instandhaltung.
4. Die Beräumung des Pachtgrundstückes können Sie nur gegenüber dem Verein durchsetzen. Verweigert der Verein die Räumung und Instandsetzung ist unter Androhung der Ersatzvornahme eine Frist zu setzen. Verstreicht diese Frist in der Regel je nach Aufwand der Beräumung und Instandhaltung ab zwei Wochen, können Sie selbst Unternehmen beauftragen, die eine Beräumung und Instandsetzung vornehmen. Die Kosten können Sie dann bei dem Verein einfordern, vorausgesetzt, dass dieser noch liquide ist.
5. Bestimmte Personen zur Beräumung und Instandsetzung zu verpflichten, wird rechtlich nicht durchsetzbar sein.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.