Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich wie folgt beantworten:
Falls Sie die monatlichen Zahlungen ohne Berechtigung einstellen, wird Ihr Vertragspartner wohl zunächst einen Anwalt oder ein Inkassobüro beauftragen. Die hierbei entstehenden Kosten würde man Ihnen sodann in Rechnung stellen.
Gerichtliche Schritte würde Ihr Vertragspartner aller Wahrscheinlichkeit nach erst nach einer außergerichtlichen Mahnung erheben. Denkbar ist dabei zum einen das gerichtliche Mahnverfahren oder eine Klage. Auch hierbei entstehen weitere Kosten.
Empfehlenswert wäre es daher, eine einvernehmliche Lösung mit der Gegenseite herbeizuführen. Die Kündigung hat Ihr Vertragspartner zwar offenkundig nicht akzeptiert. Möglicherweise ist er jedoch zu einer vorzeitigen Auflösung des Vertrages bereit, falls Sie im Gegenzug eine gewisse Abfindung zahlen. Durch einen solchen Vergleich könnten Sie den Vertrag schnell und relativ kostengünstig beenden.
Ich hoffe sehr, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben. Bei Unklarheiten stehe ich für eine Nachfrage gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Christian D. Franz, Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 20.08.2015 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Christian D. Franz
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Zur Auflösung des Vertrages, was sollte ich ihm da bieten?
Dann würde ich ihm auch meine Gründe noch genauer erläutern.
Vielen Dank!
Gerne beantworte ich Ihre Nachfrage:
Die Höhe einer angemessenen Ablösezahlung hängt vor allem von der Restdauer des Vertrages ab. Je länger die Laufzeit des Vertrages ist desto höher sollte auch die Abfindung sein.
Taktisch sollten Sie zunächst ein eher geringes Angebot abgeben. Eine nachträgliche Erhöhung ist sodann immer noch möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Christian D. Franz, Rechtsanwalt