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1.080 Ergebnisse für mangel küche

Streit um Schönheitsreparaturen bei Auszug- was heisst unrenoviert?
vom 22.1.2005 15 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Im Formularmietvertrag heißt es dagegen „Der Mieter verpflichtet sich, die Schönheitsreparaturen im Allgemeinen innerhalb folgender Fristen auszuführen: a)Küchen, Bäder und Duschen alle 3 Jahre b)Wohnräume Schlafräume, Flure Dielen und Toiletten alle 5 Jahre c)Sonstige Nebenräume und sämtliche Lackarbeiten alle 7 Jahre Zieht der Mieter vor Ablauf der vorgesehenen Fristen aus, so muss er seiner Verpflichtung durch Zahlung des unten ausgewiesenen Prozentsatzes der Kosten der Schönheitsreparaturen nachkommen.
Hausratversicherung will genaue Preise aller Gegenstände
vom 3.1.2011 30 € Historischer Preis
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am 23.12.2010 ist mein haus agbebrannt, technischer defekt wurde festgestellt. die hausratversicherung möchte nun eine liste aller gegenstände die sich im haus befunden haben mit angabe des neupreises. der gutachter sagte mir das die preise natürlich stimmen müssen und das bei falschangaben die versicherung die zahlung komplett verweigern kann. nun meine frage ist daher wie kann ich dem vorbeugen wenn ich bei einigen gegenständen den preis nicht genau ermitteln kann? kann ich da irgendeinen satz unter die liste schreiben das ich das nach besten wissen und gewissen bla bla bla erstellt habe und auch für zahlendreher und so keine gewähr übernehme oder die liste unter vorbehalt erstelle? der schaden beläuft sich auf ca. 82.000,00€, da möchte ich nichts falsch machen. wenn dann bitte um einen vorschlag wie ich diesen satz formulieren soll so das er auch im streitfall bestand hat!
Deckenverkleidung entfernen
vom 1.11.2005 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Schönheitsreparaturen sind in der Regel jeweils nach Ablauf folgender Zeiträume auszuführen: In Küchen, Bädern und Duschen alle drei Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Fluren und Toiletten alle fünf Jahre, in anderen Nebenräumen alle sieben Jahre. ... Übergabeprotokoll:(die großgeschriebenen Teile sind handschriftlich eingetragen worden) Zustand der Wohnung: GUT Keller: (nichts eingetragen) Küche: 7 FLIESEN GERISSEN Bad: I.O. ... Es ist den Mietern bekannt, dass das Wohnungsunternehmen nur für Mängel haftet, die bei der Übernahme der Wohnung in dieser Verhandlung ausdrücklich vermerkt worden sind.
Schönheitsreparaturen / Nikotin
vom 8.12.2007 20 € Historischer Preis
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Mängel oder Schäden sind unverzüglich dem Vermieter schriftlich anzuzeigen. Ist die Anzeige wegen einer unvorhergesehenen Gefahr oder weil sich die Schäden unverhältnismäßig ausbreiten würden nicht möglich, so sind die zum Schutz der Mietsache erforderlichen Maßnahmen unverzüglich zu ergreifen. §7 – Schönheitsreparaturen 1.Der Mieter verpflichtet sich, während der Dauer der Mietzeit gemäß nachstehendem Fristenplan die Schönheitsreparaturen [Tapezieren und Anstreichen der Wände und Decken, Streichen der Heizkörper einschließlich Heizungsrohre, der Innentüren samt Rahmen, der Einbauschränke sowie der Fenster und Außentüren von innen] auf eigene Kosten in fachhandwerklicher Ausführung vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. 2.Fristenplan Die Schönheitsreparaturen sind spätestens in folgenden Zeitanständen durchzuführen: -In Küchen, Bädern und Duschen alle 3 Jahre -in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre -in anderen Nebenräumen alle 7 Jahre. 3.Endet das Mietverhältnis vor Ablauf der unter 2. genanten Renovierungsfristen, so hat der Mieter die Durchführung der Schönheitsreparaturen anteilig wie nachstehend genannt zu übernehmen: In Küchen, Bädern und Duschen nach 1 Jahr 33,3% Nach 2 Jahren 66,6% Nach 3 Jahren 100% … [usw.]
Kündigungsfrist und "Renovierung"
vom 16.7.2005 15 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Hierfür gilt grundsätzlich: - Küchen, Bäder, Duschen mindestens alle 3 Jahre - Wohn- Schlafräume, Flur, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre - andere Nebenräume mindestens alle 7 Jahre. ... Die aus dem Besichtigungsprotokoll ersichtlichen Mängel sind vom Mieter innerhalb der sich aus dem Protokoll ergebenden FReist zu seinen Lasten sach- und fachgerecht zu beseitigen. ... Die Türen waren allesamt verschmutzt, die Küche zeigte deutliche Abnutzungsspuren, das Bad (z.B.) war nicht gestrichen worden.
renovieren bei Auszug nach 2 Jahren
vom 23.3.2016 52 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Im Allgemeinen werden die Schönheitsreparaturen in folgenden Zeitabständen erforderlich sein: a)in Küchen, Bädern und Duschen alle 5 Jahre, b)in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen, Toiletten alle 8 Jahre, c)in allen anderen Nebenräumen alle 10 Jahre, (...)
Renovierungspflicht bei Todesfall
vom 18.9.2016 48 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Gleichzeitig hat sich der Vermieter aber erbeten, die Küche (auch älter, aber funktionstüchtig), den 1 Jahr alten Kühl/Gefrierschrank, Badezimmerschrank (auch älter, aber funktionstüchtig) und einige Balkonstühle behalten zu wollen.
Schönheitsreparaturen bei Auszug: Reparatur von Türrahmen
vom 18.5.2005 25 € Historischer Preis
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Das Anbringen von Rauhfasertapeten bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters. 2.Fristenplan a)Heizkörper einschließlich Heizungsrohre, Innentüren samt Rahmen, Einbauschränke sowie Fenster und Außentüren von innen 5 Jahre b)Tapezieren und Anstreichen der Wände und Decken 5 Jahre c)Neuanbringung von Rauhfasertapeten 10 Jahre d)Lasieren von Naturholztüren und –fenstern 10 Jahre Für Arbeiten in Küchen, Wohnküchen, Waschräumen, WC, Bädern und dgl.
Mietminderung bei Wasserschaden in der Wohnung
vom 16.1.2017 60 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Bei der Wohnung handelt es sich um eine Dreizimmerwohnung mit Schlafzimmer, Kinderzimmer, Wohnzimmer, kleinem Flur, Küche, Bad und einer Garage. ... Durch den Wasserschaden sind in unserer Wohnung folgende Mängel aufgetreten: 11.11.16: Wasserschaden durch Wassergeräusche in der Wand des Badezimmers entdeckt - umgehende Information der Hausverwaltung. ... Hier nochmals eine kurze Aufstellung der durch den Wasserschaden entstandenen Mängel: 11.11.16 - 13.11.16 (3 Tage): -Schlafzimmer nicht mehr nutzbar -Zwei Personen mussten auf der Couch schlafen -in der Garage kann kein Pkw mehr geparkt werden -Nutzung Wohnzimmer stark eingeschränkt durch dort gelagerte Kleidung 14.11.16 - 20.11.16 (7 Tage): -Schlafzimmer nicht mehr nutzbar -Zwei Personen mussten auf der Couch schlafen -in der Garage kann kein Pkw mehr geparkt werden -Nutzung Wohnzimmer stark eingeschränkt durch dort gelagerte Kleidung -eingeschränkte Waschmöglichkeit im Badezimmer 21.11.16 - 05.12.16 (15 Tage): -Schlafzimmer nicht mehr nutzbar -Zwei Personen mussten auf der Couch schlafen -in der Garage kann kein Pkw mehr geparkt werden -Nutzung Wohnzimmer stark eingeschränkt durch dort gelagerte Kleidung -eingeschränkte Waschmöglichkeit im Badezimmer -Lärm durch Bautrockner von 07.00 Uhr morgens bis 22.00 Uhr abends 06.12.16 - 22.12.16 (17 Tage): -Schlafzimmer nicht mehr nutzbar -Zwei Personen mussten auf der Couch schlafen -in der Garage kann kein Pkw mehr geparkt werden -Nutzung Wohnzimmer stark eingeschränkt durch dort gelagerte Kleidung -eingeschränkte Waschmöglichkeit im Badezimmer 23.12.16 - 11.01.17 (20 Tage): -eingeschränkte Waschmöglichkeit im Badezimmer Meinen Vermieter habe ich umgehend über den Schaden informiert.
Schönheitsrepaturen und Mängelbeseitung wer trägt die Kosten?
vom 5.11.2016 48 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Die Wohnung war Erstbezug und wurde ohne relevante Mängel übergeben. ... Wand- und Deckenstriche in Küchen, Bädern und Duschen alle drei Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre, in anderen Räumen alle sieben Jahre. ... Wenn mein Mieter mir die Wohnung zum 31.01.2017 übergibt und die Schönheitsreparaturen nicht ausgeführt sind und die Mängel nicht behoben wurden muss ich diese für die Neuvermietung im Februar ausführen lassen.
Ist Renovierung bei Auszug notwendig
vom 17.10.2021 für 30 €
Die Wohnung war damals als Neubau vor uns vermietet und der Vermieter wurde mangels Zahlung der Miete gekündigt. Die Wohnung selbst war damals in einem äusserst laienhaft vom Vormieter gestrichenem Zustand und wies auch laut Übergabeprotokoll diverse Mängel auf (Türrahmen mit Farbe überstrichen, Steckdosen überstrichen, Holztreppe mit Farbe verunreinigt, Farbe auf den Fliesen etc.) ... Im Allgemeinen werden Schönheitsreparaturen in folgenden Zeitabständen fällig: a) in Küchen oder Kochnischen, Bädern und Duschen alle 5 Jahre b) in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Tolletten alle 8 Jahre alle 10 Jahre c) in sonstigen Räumen wie zum Beispiel Boden, Keller und Abstellräumen Je nach Renovierungsbedarf können die Fristen länger oder kürzer sein.