Wareneinkaut unter Vermieterpfandrecht
Dezember erfuhr ich durch den Vermieter, dass sie einem Vermieterpfandrecht unterliegen. ... Laut Vermieter durfte ich die Waren (als kleiner Internethändler) weiter veräußern. Meine Frage: Ist der Vermieter berechtigt, Ansprüche an mich zu stellen (Geld oder Herausgabe der Ware) und kann er Einsicht in meine Rechnungen verlangen?