Mit der Scheidung im August 2008 wurde mein Exmann (bereinigtes Nettoeinkommen 2500,-) verpflichtet, "Kindesunterhalt in Höhe von 258,-, nämlich 120% des Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe der DUS Tabelle, Stand 1.1.2008, von derzeit 279,-, abzüglich hälftiges Kindergeld, derzeit 77,- zu zahlen." ... Gilt jetzt hier automatisch die neue DUS Tabelle vom 1.1.2010, denn diese ist ja um einiges höher? ... Die Anwältin meinte seinerzeit, ich könne den Unterhalt alle 2 Jahre neu berechnen lassen.