Gesetzliche Erbfolge - WIE wird das Nachlassgericht tätig
Ein heute 46-jähriger hat einen leiblichen Vater der jeglichen Kontakt zu seinem Sohn abgelehnt hat.Jedoch hat der die Vaterschaft anerkannt und auch bis zum 18.Lebensjahr des Sohnes Unterhalt gezahlt.Der Vater ist im Stammbuch des Sohnes als leiblicher Vater eingetragen.Später heiratete der Vater eine Frau welche eine Tochter mit in die Ehe brachte.Darüber hinaus gibt es keine Kinder d.h. der Sohn ist das einzige leibliche Kind. Die Ehefrau ist vor 2 Jahren verstorben.Nun erfuhr der Sohn dass sein leiblicher Vater vor 5 Monaten verstarb. Er wurde weder von der zuständigen Meldebehörde Einwohnermeldeamt über den Todesfall noch vom Nachlassgericht benachrichtigt.Die zuständigen Meldebehörde am letzten Wohnort des Vaters stellte dem Sohn inzwischen eine Sterbeurkunde aus.