Sehr geehrte Ratsuchende,
Vertragspartner ist Ihr Ex-Freund geworden. Sofern Sie nicht gesondert etwas unterschrieben haben, wonach Sie auch für die Schuld mit eintreten, kann das Versandhaus von Ihnen kein Geld fordern.
Auch, dass Sie die Ware als Vertreterin für den Ex-Freund angenommen haben, ändert daran nichts.
Die Rechtsauffassung des Verhandhauses ist also noch Ihren Angaben nicht nachvollziehbar.
Offenbar soll versucht werden, Sie zur Zahlung zu bewegen. Darauf müssen Sie sich aber nicht einlassen, sofern Sie nicht eine gesonderte Schuldverpflichtung unterschrieben haben, wovon ich nicht ausgehe.
Nach Ihren Angaben sollten Sie also den Fernseher an die Ex-Freund herausgeben, sich aber die Übergabe unbedingt quittieren lassen.
Sollten Sie gegen den Ex-Freund noch andere Forderungen haben (was ich so aber nicht erkennen kann), könnten Sie ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Gibt es die Forderungen nicht, sollte die quittierte Herausgabe erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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