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| 5. April 2008 14:41 |
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Kaufrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Susanne Walter

Wie ist die Rechtslage in folgenden Fall:

Angebot eine Händlers an einen Dachdeckerbetrieb
am 03.03. 08:

- bietet "freibleibend" an:
- Lieferzeit ca 8 Wochen

Preis: netto + MwsT
gültig für Lieferung im 2. Quartal 2008

Der Dachdeckerbetrieb verwendet den Angebotspreis
für sein Angebot an den Endkunden und erhält
daraufhin den Auftrag am 10.03.08.


Der Auftrag an den Händler wird auf Basis dieses Angebotes am 10. 03. 08 erteilt!

Kann der Händler den Auftrag zu den angebotenen Konditionen
ablehnen?

Für die Beantwortung der Frage bedanke ich mich,

mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste rechtliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.

Nun aber zu Ihrer Frage, welche ich auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworte:

Ein "freibleibendes" Angebot bedeutet, dass sich der Anbietende nicht rechtlich binden möchte. Daherkommt durch "Annahme" dieses Angebots noch kein Vertrag zu Stande. In Ihrem Fall bedeutet das, dass der Händler nicht an die in Aussicht gestellten Konditionen gebunden ist und daher das jetzt gegebene Angebot des Dachdeckers nicht zwingend annehmen muss.

Allerdings müsste das von dem Händler abgegebenen "freibleibende" Angebot daraufhin untersucht werden, ob sich "freibleibend" auf das komplette Angebot und somit auch auf den Preis beziehen sollte oder nur einzelne Klauseln unverbindlich bleiben sollten. Im Letzteren Fall könnte sich im Einzelfall eine Bindungswirkung bezüglich des Preises ergeben.

Ich hoffe, ich konnte eine hilfreiche erste Einschätzung geben und wünsche für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche alles Gute. Sollten Sie eine Vertretung in der Sache wünschen, können Sie mich jederzeit – gerne auch per Email – kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen


S. Schorn
Rechtsanwältin


info@recht-kanzleischorn.de

Rückfrage vom Fragesteller 5. April 2008 | 15:29

Sehr geehrte Anwältin,

bei dem genannten Angebot handelt es sich um ein Menge
von 1100 qm, die jetzt pro qm 10 € mehr kosten soll!
(Lt. Händlerangabe wurden eine falsche Materialstärke
kalkuliert).
(Das Händlerangebot beinhaltet nur 1 Position mit 1 Materialpreis)
Da das weitergegebene Angebot des Dachdeckerbetriebs jedoch
verbindlich war und der Auftraggeber dies sofort schriftlich
bestätigte, stellt sich vor allem die Frage, in wieweit das
Einschalten einer Rechtsberatung sinnvoll ist, da der
Dachdeckerbetrieb den Mehrpreis von 11000 €
in diesen Fall schon tragen muss, sollen aussichtslose
Zusatzkosten natürlich vermieden werden!

Vielen Dank.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 5. April 2008 | 16:31

Sehr geehrter Ratsuchender,

danke für die Nachfrage. Nach Ihrer Schilderung bezieht sich der Begriff "freibleibend" wohl auf das ganze Angebot. Daher ist der Händler leider nicht verpflichtet, das Angebot des Dachdeckerbetriebes zu den gewünschten Konditionen anzunehmen.

Nachdem sich der Dackdeckerbetrieb seinerseits jedoch verbindlich verpflichtet hat, muss er den Differenzbetrag tragen.

Es tut mir leid, Ihnen keine für Sie günstigere Antwort geben zu können.

Mit freundlichen Grüßen


S. Schorn
Rechtsanwältin

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